VERTREIBUNGSMAHNMAL IN GEDENKSTÄTTENKONZEPTION AUFNEHMEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/KER-ku) Die Bundesregierung soll das im Jahre 1955 errichtete Denkmal für die Opfer von Flucht und Vertreibung am Theodor-Heuss-Platz in Berlin als zentrales Mahnmal gegen Flucht und Vertreibung in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes aufnehmen.
Das verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/2241), in dem sie weiter darlegt, von der Bundesregierung werde erwartet, anlässlich des 50. Jahrestages der Charta der Deutschen Heimatvertriebenen konzeptionelle Überlegungen vorzulegen, in welcher Weise das bestehende Denkmal in eine "angemessene, baulich würdige Form” gebracht werden könne, die neben der mahnenden Erinnerung an die Vertreibung auch die Leistungen der deutschen Heimatvertriebenen für den Wiederaufbau Deutschlands und Europas würdigt.
Nach dem Willen der Union soll der Bundestag darüber hinaus festhalten, Flucht und Vertreibung bestimmten ebenso wie Krieg und Gewaltherrschaft das 20. Jahrhundert. Obwohl Vertreibungen durch internationales Recht geächtet seien, fänden sie bis heute statt, wie die Vorgänge in Ost-Timor oder auf dem Balkan zeigten.
Die Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten und deutsch besiedelten Regionen in Ost-, Mittel-, Südost- und Osteuropa am Ende des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach stelle eine "Schicksalserfahrung von Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern dar”, die bis heute nachwirke.