WISSEN ÜBER ASYLRECHT IN DER EU DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-in) Die PDS erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 14/2318), ob der Bundesregierung die asylrechtlichen Regelungen in anderen Ländern der Europäischen Union bekannt sind. Unter anderem fragen die Abgeordneten, ob die Regierung weiß, dass Flüchtlinge in Belgien gegen eine Ablehnung ihrer Asylanträge Beschwerde bei einer Beschwerdekommission, in den Niederlanden bei einer Kommission, in der der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen vertreten ist, in Finnland beim Beschwerderat des Justizministeriums, in Luxemburg beim Streitsachenausschuss des Staatsrates einlegen können und in Portugal und Spanien vor Verwaltungsgerichten klagen können. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, ob die Regierung dafür sorgt, dass in amtlichen Dokumentationen, Broschüren und Faltblättern die Rechtsmittel von Flüchtlingen in anderen EU-Staaten im Zusammenhang mit dem Asylrecht angemessen dokumentiert und beschrieben werden.