PDS: BUNDESSTIFTUNG "ENTSCHÄDIGUNG FÜR NS-UNRECHT" GRÜNDEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/KER-in) In einem Antrag ( 14/2298) setzt sich die PDS dafür ein, eine Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" zu gründen und die Entschädigung von NS-Opfern der Zwangssterilisation und der "Euthanasie" in die Wege zu leiten. Das Parlament soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion auffordern, diese Bundesstiftung "unverzüglich" zu gründen und in deren Rahmen für eine "angemessene Entschädigung" aller bisher nicht oder nur unzureichend berücksichtigten NS-Opfer Sorge zu tragen. Eine weitere Forderung zielt darauf ab, dass die NS-Opfer der Zwangssterilisation und der "Euthanasie" ("Euthanasie-Geschädigte") als Verfolgte anerkannt werden, denen ein juristischer und moralischer Anspruch auf eine Entschädigung für erlittene Verfolgung, Verletzung des Körpers und daraus resultierende Schäden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen oder für den Verlust eines Angehörigen in einer NS-"Euthanasie"-Anstalt zusteht.
Als Wiedergutmachung sollen die NS-Opfer der Zwangssterilisation und der "Euthanasie" eine einmalige Entschädigung in Höhe von 10.000 DM erhalten. Im Hinblick auf das fortgeschrittene Alter der Opfer soll die Wiedergutmachung mit dem "geringstmöglichen Antrags- und Verwaltungsaufwand" und innerhalb von maximal 12 Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung erfolgen. Ausländische NS-Opfer seien dabei grundsätzlich in gleicher Weise zu entschädigen wie jene, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Darüber hinaus soll die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2001 einen Bericht über Gründung und Tätigkeit der Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" und über den Stand und die Ergebnisse der politischen, juristischen und finanziellen Wiedergutmachung gegenüber den NS-Opfern vorlegen.