1998 1.208 VISA FÜR FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG ERTEILT (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-in) 1998 sind 1.208 Visa für Familienzusammenführung von in Vietnam lebenden Angehörigen mit ihren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Familienmitgliedern erteilt worden. 1997 waren es 572 Visa und 1996 waren es 468 Visa, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1838) auf eine Kleine Anfrage der PDS zum vierten Jahrestag des Deutsch-Vietnamesischen Rückübernahmeabkommens ( 14/1742) darlegt. Für die Zeit vor 1996 liegen den Angaben zufolge keine Zahlen vor. Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde, so die Regierung. Die Bearbeitungszeit sei abhängig von der Mitwirkung der Behörde und betrage durchschnittlich zwischen Antragstellung und Erteilung des Visums vier bis sechs Wochen.
Wie viele der nach Vietnam zurückgeführten Personen bzw. zur Rückführung vorgesehenen Personen alleinstehende Frauen mit Kindern waren, kann laut Regierung nicht mitgeteilt werden, da es darüber keine Statistik gebe. Nach Härtefallregelungen bei der Rückführung gefragt, erklärt die Bundesregierung, bei der Rückführung gelten keine Besonderheiten in Krankheitsfällen gegenüber anderen Ausländern. In Ausnahmefällen, etwa bei Krankheiten, die in Deutschland behandelt werden müssen, weil die Behandlung im Ausland nicht möglich ist und bei einer Rückkehr infolge dessen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des oder der Betroffenen besteht, könne der Rückkehr ein Abschiebungshindernis nach dem Ausländergesetz entgegenstehen. Zur Berichterstattung über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Vietnam beobachte die deutsche Botschaft Hanoi "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" auch die Situation von vietnamesischen Staatsangehörigen, die auf Grundlage des bilateralen Rücknahmeübereinkommens nach Vietnam zurückgeführt worden sind. Bisher seien Strafverfolgungsmaßnahmen der vietnamesischen Behörden gegen diese Personen wegen ihres Aufenthalts in Deutschland nicht bekannt geworden.