ALTE EINBAUTEILE VON DER UMSATZSTEUER BEFREIEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die PDS-Fraktion will das Umsatzsteuergesetz mit dem Ziel ändern, dass die Steuerfreiheit von alten Einbauteilen klargestellt wird. In einem Gesetzentwurf ( 14/2386) heißt es, diese Teile sollten dann von der Steuer befreit sein, wenn sie kein komplettes Produkt darstellen, sondern lediglich eine Komponente, und wenn sie selbst wieder aufgearbeitet ("regeneriert") werden sollen.
Die Fraktion erinnert daran, dass die Verwendung sogenannter "regenerierter" Komponenten wie Motoren, Anlasser oder Lichtmaschinen im Kfz-Gewerbe einer im Vergleich zu neuen Teilen effektiv höheren Mehrwertsteuer unterliege. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs handele es sich beim Einbau dieser regenerierten Teile, anders als bei Neuteilen, um zwei umsatzsteuerpflichtige Vorgänge.
Aus Vereinfachungsgründen zögen die Finanzämter vom Lieferanten (Werkstätten, Ersatzteilhändler) zusätzlich zur Umsatzsteuer der eingebauten regenerierten Komponente noch eine weitere Umsatzsteuer ein, die auf zehn Prozent des Wertes des eingebauten Teils basiert.
Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Umsatzsteuer klafften mittlerweile die tatsächlich vom Käufer zu zahlenden Steuer für Neuteile (16 Prozent) und für Austauschteile (17,6 Prozent) so weit auseinander, dass die Konkurrenzfähigkeit der regenerierten Komponenten behindert werde.
Dem Unternehmer sei zwar freigestellt, statt des beschriebenen Verfahrens auch den tatsächlichen gemeinen Wert des Altteils zur Umsatzsteuerermittlung anzusetzen. Dieser liege aber häufig über zehn Prozent des eingebauten regenerierten Teils, so dass die Umsatzsteuer noch stärker steigen würde.
Der Abgabepreis an den Endabnehmer beinhaltet nach Angaben der Fraktion in jedem Fall einen Steueranteil, der über dem geltenden Mehrwertsteuersatz liegt, den er für die Verwendung eines neuen Teils zu zahlen hätte. Durch die von der PDS genannten Bedingungen für die Steuerbefreiung sollten Missbrauchsmöglichkeiten, etwa bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchwagens beim Neuwagenkauf, ausgeschlossen werden.
Die Steuerbefreiung würde auch den Anreiz zur Wiederaufbereitung verstärken und damit das Angebot regenerierter Komponenten im Sinne einer Kreislaufwirtschaft vergrößern, argumentiert die Fraktion. Die Regelung sei nicht auf eine spezielle Branche zu beschränken und könnte neben dem Kfz-Gewerbe auch bei Haushalts- und Rundfunkgeräten oder im Bauwesen angewendet werden.