BEWERTUNG VON STRAFTATEN IST SACHE DER LÄNDER (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-in) Für die Bewertung der Tötung eines Mannes am 7. Oktober 1999 in Berlin-Lichtenberg sind die Landesbehörden zuständig. Diese hätten das Tötungsdelikt nicht als politisch motivierte Straftat eingestuft, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2464) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu einem möglichen rechtsextremen Hintergrund dieser Straftat ( 14/2393).
Nach Auskunft der Bundesregierung sind die Bundesbehörden für die Bewertung von Straftaten nur zuständig, soweit ihnen die Strafverfolgung gesetzlich zugewiesen ist. Ihr selbst sei der Fall über die Tötung des Mannes in Berlin bekannt, verfassungsschutzrelevante Kenntnisse über die mutmaßlichen Täter habe sie aber keine.
Ihres Wissens nach habe es sich um fünf Tatverdächtige gehandelt. Über vier dieser Personen lägen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor.