KEINE DEUTSCHE HOHEITSGEWALT IM KOSOVO AUSGEÜBT (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Die in den Kosovo entsandten deutschen Polizeibeamten unterstützen ausschließlich den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) und üben keine deutsche Hoheitsgewalt aus. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2616) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2505).
Die Bundesregierung habe im Juli 1999 entschieden, dem IStGHJ Polizeiexperten des Bundeskriminalamtes und aus den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten der Entsendung der deutschen Beamten werde in einem zwischen der Bundesregierung und den Vereinten Nationen unterzeichneten "Memorandum of Understanding" geregelt.
Daran habe sich auch nichts durch die formale Unterstellung der Beamten unter den deutschen Befehlshaber der UN-Friedenstruppe im Kosovo (KFOR) zum 6. Oktober 1999 geändert. Diese Unterstellung sei notwendig geworden, um den deutschen Beamten angesichts der hohen Gefährdung im Kosovo das Tragen von Dienstwaffen zur Selbstverteidigung zu ermöglichen.
Weisungen würden sie aber nur vom IStGHJ entgegennehmen. Dadurch sei eine klare Trennung zwischen zivilen und militärischen Strukturen gewährleistet, so die Regierung. Das Mandat der deutschen KFOR-Truppen sei dadurch nicht erweitert worden. In ihrem Einsatz für den IStGHJ hätten Polizeibeamte und Bundeswehr keine Aufgaben gemeinsam erledigt.
Während des Einsatzes habe es jedoch Berührungspunkte gegeben, als Bundeswehrsoldaten den Polizeibeamten teilweise geholfen hätten, indem sie zu untersuchende Grabfelder vor Beginn der Grabungen durch Minensuchkommandos und während der Grabungen durch Posten gesichert hätten.