GRUNDLEISTUNGEN FÜR ASYLBEWERBER NICHT ERHÖHEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgeschriebenen Grundleistungen rückwirkend zum 1. Januar 2000 zu erhöhen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/2605) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2492) hervor.
Nach Auskunft der Regierung sei bereits geprüft worden, ob die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zur Deckung des Bedarfs gestiegen seien. In diesem Falle wäre eine Erhöhung der Grundleistungen gesetzlich vorgeschrieben. Da nach Auffassung der Bundesregierung keine Versäumnisse vorliegen, gebe es auch keinen Nachholbedarf für eine Erhöhung der Grundleistungen.