Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
ANHÖRUNG ZUM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ
Berlin: (hib/VOM-wi) Zu dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Erneuerbare-Energien-Gesetz, 14/2341) findet am Montag, 14. Februar, eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie statt.
15 Sachverständige werden den Abgeordneten ab 14.30 Uhr im Sitzungssaal der SPD-Fraktion (3 S 001) im Reichstagsgebäude Rede und Antwort stehen. Gegenstand der Anhörung werden die Auswirkungen des bisherigen Stromeinspeisungsgesetzes, das Potenzial der erneuerbaren Energien, die Förderhöhe und das Fördervolumen, der Belastungsausgleich, die juristische und volkswirtschaftliche Beurteilung sowie der Bestands- und der Landschaftsschutz sein.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, den Anteil dieser Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Dabei sollen der Betrieb laufender Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gesichert, die Dynamik bei der Stromerzeugung aus Windkraft erhalten und die Markteinführung anderer Techniken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, vor allem der Biomasse und Photovoltaik, durch eine Stimulation der Nachfrageseite forciert werden.