AUSLANDSVERTRETUNGEN STELLEN KEINE FRAGEN ZUR INTIMSPHÄRE (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-aw) Deutsche Auslandsvertretungen stellten nach den Worten der Bundesregierung im Rahmen von Visaverfahren zum Ehegattennachzug keine Fragen zur Intimsphäre der Betroffenen. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2671) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2559). Den Angaben zufolge würden bei konkreten Anhaltspunkten, dass eine Ehe ausschließlich zu dem Zweck geschlossen wurde, dem ausländischen Ehepartner eines oder einer Deutschen ein ansonsten verwehrtes Aufenthaltsrecht zu verschaffen (die so genannte Scheinehe), die Auslandsvertretungen den Antragstellern Fragen zu den persönlichen Verhältnissen der Ehepartner, ihrem Kennen lernen sowie dem äußeren Ablauf des Zustandekommens der Ehe stellen. Dabei würden die gesellschaftlichen Besonderheiten des jeweiligen Gastlandes berücksichtigt. Vor der Eheschließung würden Antragsteller in der geschilderten Weise nur dann befragt, wenn im Ausland ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland beantragt wurde, auf das nach geltendem Recht kein Anspruch besteht, so die Regierung weiter.