BAFÖG STRUKTURELL ERNEUERN (ANTRAG)
Berlin: (hib/MAR-bf) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen für eine strukturelle Erneuerung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), die eine bedarfsdeckende sowie eltern- und partnerunabhängige Ausbildungsförderung sicherstellt.
Dies fordert die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/2789). Die Höhe der Förderung müsse dabei eine Konzentration der Auszubildenden auf ihre Ausbildung gewährleisten, ohne dass diese auf andere Finanzierungsquellen zurückgreifen müssten.
Die Förderungsdauer müsse den tatsächlichen durchschnittlichen Ausbildungszeiträumen entsprechen. Als Eckpunkte für den Gesetzentwurf nennt die PDS eine am Durchschnittsbedarf orientierte Ausbildungsförderung von derzeit etwa 1.280 DM monatlich sowie einen einheitlichen Sockelbetrag von mindestens 500 DM, der an die Geförderten ausgezahlt wird.
Die in diesem Sockelbetrag zusammengeführten Leistungen dürften anders als die bisher den Eltern zustehenden Transfers nicht unter Leistungsvorbehalte gestellt werden.
Die Differenz zwischen Sockelbetrag und Durchschnittsbedarf soll nach dem Willen der PDS als staatlicher Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht gewährt werden, wenn die Eltern über ein unterdurchschnittliches oder maximal durchschnittliches Einkommen verfügen, bei Studierenden mit überdurchschnittlichen Elterneinkommen dagegen ganz oder teilweise als Darlehen.
Die Fraktion will sowohl eine automatische jährliche Dynamisierung der Förderbeträge als auch die vollständige Gleichstellung der Geförderten aus den alten und neuen Bundesländern im Gesetz verankert wissen.
Weiter fordert sie unter anderem, alle Leistungen unabhängig vom Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partner zu gewähren sowie Fördermöglichkeiten auch über das 30. Lebensjahr hinaus zu eröffnen.
Die Regierung soll darüber hinaus prüfen, ob der genannte Sockelbetrag unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch Auszubildenden zuzugestehen ist, für die das BAföG keine Geltung besitzt.