ZUKUNFT DER ÖFFENTLICHEN BANKEN SKIZZIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Nach der Zukunft der öffentlichen Banken in Deutschland erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/2803).
Auf Beschwerde deutscher Privatbanken habe die Europäische Kommission im vergangenen Jahr die zur Sparkassen-Organisation gehörende Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) angewiesen, 1,6 Milliarden DM an das Land Nordrhein-Westfalen zu zahlen, weil das Land für Beihilfen an die landeseigene Wohnungsbauförderungsanstalt NRW zu wenig Zinsen beansprucht habe.
Hintergrund der Entscheidung sei die Eingliederung des NRW-Wohnungsbauvermögens in die WestLB durch das Land Nordrhein-Westfalen gewesen, wodurch die WestLB nach Ansicht der Privatbanken günstig zu höherem Eigenkapital gekommen sei.
Privatbanken und Europäische Kommission hätten argumentiert, so die PDS, dass die Übertragung des Vermögens eine unzulässige Beihilfe zu Ungunsten der Privatbanken darstelle.
Die öffentliche Hand müsse sich gegenüber öffentlichen Banken genau so verhalten wie gegenüber Privatbanken, heißt es in der Anfrage.
Die Bundesregierung soll sagen, was sie von ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission in Sachen WestLB erwartet und welche Konsequenzen neben der bereits eingereichten Klage zu ziehen sind.
Die Fraktion erkundigt sich nach der Position der Regierung bei der Gewährleistungshaftung im öffentlichen Bankensektor und will wissen, welche Position die Regierung zur grundsätzlichen Neuorganisation des Systems der Landesbanken einnimmt.
Auch nach der Auffassung der Regierung zur Änderung der Rechtsform, zur Einbindung privater Elemente und zur Erschließung privater Kapitalquellen bei öffentlichen Banken fragen die Abgeordneten.
Ebenso soll die Regierung die Entwicklung beurteilen, wonach sich die Privatbanken immer mehr aus der Mittelstandsförderung zurückzögen und der Anteil der Sparkassen und Genossenschaftsbanken an der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen zunehme.
Schließlich will die Fraktion auch wissen, wie die Vorbedingung der Europäischen Kommission für die Gewährung staatlicher Garantien, dass die Landesbanken die Garantien künftig zu marktüblichen Zinsen vergüten müssen, praktisch erfüllt werden kann.