ZU BEWERBERINNEN BEI DER BUNDESWEHR STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-vt) Informationen der PDS zufolge nimmt die Bundeswehr ab sofort Bewerbungen von Frauen auch für den Dienst in bewaffneten Verbänden an, stellt die Entscheidung darüber aber bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung Ende des Jahres zurück.
Die Fraktion möchte nun in einer Kleinen Anfrage ( 14/2782) wissen, ob ein entsprechender Zeitungsbericht zutrifft.
Falls ja, interessiert die Abgeordneten welche rechtliche Relevanz die Annahme von Bewerbungen von Frauen zum Dienst an der Waffe im Vorfeld einer solchen Gesetzesnovellierung hat und ob die Regierung die Annahme von solchen Bewerbungen angesichts des ausdrücklichen Verbots des Grundgesetzes als verfassungsgemäß erachtet.
Die PDS möchte ferner wissen, wie der Planungsstand hinsichtlich struktureller Veränderungen, dienstrechtlicher Anordnungen sowie baulicher Maßnahmen angesichts der bereits jetzt geplanten Zulassung von Frauen zum Dienst an der Waffe ist.
Die Fraktion interessiert des Weiteren, ob es Überlegungen gibt, für Frauen eine Wehrpflicht oder ersatzweise eine Zivildienstpflicht einzuführen.