2079 UNTERNEHMEN NAHMEN ALTSCHULDENHILFE IN ANSPRUCH (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-vb) Bisher haben 2079 Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern Altschuldenhilfe nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz in Anspruch genommen.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/2743) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2635) hervor.
Dieses Gesetz verpflichtet kommunale Wohnungsunternehmen, Kommunen und Wohnungsgenossenschaften in der ehemaligen DDR, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, zur Privatisierung von 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes.
Bisher sind 275.392 von insgesamt 362.148 privatisierungspflichtigen Wohnungen in Privateigentum überführt worden, so die Bundesregierung.
Davon seien 64.882 Wohnungen direkt an Mieter, 126.072 an Zwischenerwerber und 39.876 Wohnungen an Dritte veräußert worden.
Mit Stand Ende des letzten Jahres hätten 838 Wohnungsunternehmen ihre Privatisierungsverpflichtung vollständig erfüllt.
326 Unternehmen hätten einen Antrag gestellt, eine Privatisierungsverpflichtung nicht vertreten zu müssen. Davon seien bis Ende letzten Jahres 196 genehmigt wurden, heißt es in der Antwort.