UNION FRAGT NACH KRITERIEN FÜR ZUSAMMENARBEIT MIT KUBA (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-en) Die Absicht der Bundesregierung, mit Kuba eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aufzubauen steht nach Ansicht der Unionsfraktion im Widerspruch zum Kriterienkatalog des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), nach der die Beachtung der Menschenrechte, die Beteiligung der Bevölkerung an der politischen Willensbildung, der Rechtsstaatlichkeit und eine sozial und ökologisch ausgelegte Marktwirtschaft sowie eine gute Regierungsführung die Voraussetzungen für die Aufnahme von Entwicklungszusammenarbeit sind.
Die Abgeordneten der CDU/CSU wollen in einer Kleinen Anfrage ( 14/2823) wissen, inwieweit die Zusammenarbeit mit Kuba so zu gestalten sei, dass daraus keine Unterstützung der derzeitigen Diktatur abgeleitet werden kann.
Die Fraktion fragt auch nach konkreten Projektvorhaben sowie nach der Verwendung von 3 Millionen DM zur Unterstützung des kubanischen Aktionsplans gegen Wüstenausbreitung und Dürre.
Schließlich interessiert die Abgeordneten, wie die Bundesregierung die Tatsache beurteilt, dass das Europäische Parlament es unter Hinweis auf die Menschenrechtslage weiterhin ablehnt, Kuba offiziell in die Kooperation zwischen der Europäischen Union und afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) aufzunehmen.
Sie erkundigen sich, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, die kubanische Regierung zum Beitritt zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu bewegen.
Gefragt wird schließlich, welche konkreten Projekten deutscher Nichtregierungsorganisationen (NRO), kirchlicher Einrichtungen oder Stiftungen bereits in Kuba bestehen, inwieweit die Mitarbeit dieser NRO auf eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen ausgerichtet ist beziehungsweise wie sich deren Betreuung und Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Havanna gestaltet.