ARBEITSLOSE SCHWERBEHINDERTE VERMITTELN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-vb) In den nächsten zwei bis drei Jahren sollen 50.000 arbeitslose Schwerbehinderte vermittelt werden.
Dieses Ziel nennt die Bundesregierung in Ihrer Antwort ( 14/2880) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2723) zur Behindertenpolitik.
Es bestehe Aussicht auf Erfolg, da die Zahl der bei den Arbeitsämtern gemeldeten und mit Schwerbehinderten besetzbaren Stellen in jüngster Zeit deutlich angestiegen sei.
Weiter heißt es, das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung habe sich am 21. Februar 2000 mit Vertretern der Organisationen der Menschen mit Behinderung, der Sozialpartner, der Hauptfürsorgestellen, der Bundesanstalt für Arbeit und der Länder auf ein Bündel von Maßnahmen verständigt, um die Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten zu verbessern.
Damit sollen laut Regierung unter anderem Anreize für die Beschäftigung Schwerbehinderter geschaffen werden.
Die Initiative sei eingebettet in die beabsichtigte Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Schaffung eines Sozialgesetzbuchs IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Weiter lässt die Exekutive wissen, dass das Bundesministerium der Justiz an einem Benachteiligtenschutzgesetz arbeite, das unter anderem die Nachteile von Behinderten im Zivilrecht abbauen solle.
Außerdem prüfe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen derzeit, in welcher Form die Forderung nach Barrierefreiheit bei den relevanten Gesetzen und Verordnungen verwirklicht werden könnte.
Zum Ökosteuergesetz erklärte die Regierung, die im Sinne einer Vorschrift des Schwerstbehindertengesetzes anerkannten Werkstätten für Behinderte seien durch die Reform nun in gleicher Weise wie die Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft zu begünstigen.