Finanzausschuss (Anhörung)
STEUERFREIHEIT FÜR VERÄUSSERUNGSGEWINNE UMSTRITTEN
Berlin: (hib/VOM-fi) Wenn Gewinne und Verluste aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Körperschaft bei Kapitalgesellschaften steuerfrei bleiben sollen, muss das gleiche Verfahren auch bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern angewendet werden.
Diese Auffassung vertritt der Kölner Ökonom Professor Johann Eekhoff in seiner Stellungnahme zum Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuersenkungsgesetz ( 14/2683).
Der Entwurf wird von heute bis Freitag, 24. März, zusammen mit Initiativen der Oppositionsfraktionen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses beraten.
Wenn Wertsteigerungen steuerfrei blieben, so Eekhoff, dürften auf solche Beteiligungen auch keine Abschreibungen oder Wertberichtigungen vorgenommen werden.
Der Professor hält das Verfahren, die Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften steuerfrei zu stellen und gleiche Gewinne bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen nach dem Halbeinkünfteverfahren mit der halben Einkommensteuer zu belegen, für nicht überzeugend.
Erforderlich sei eine Gleichbehandlung der Veräußerungsgewinne unabhängig von der Unternehmensform.
Auch nach Auffassung des Bremer Ökonomen Professor Rudolf Hickel hält das Vorgehen einer steuersystematischen und ordnungspolitischen Bewertung nicht stand.
Die Regelung benachteilige Personengesellschaften und selbsthaftende Einzelunternehmen sowie das Handwerk.
Die Veränderung der Kapitalverflechtungen in Deutschland sei auch ohne diese Steuerverzichte bereits in vollem Gange.
Anforderungen durch die Globalisierung und die Technologieentwicklung wirkten stärker als "Steuergeschenke".
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßen dagegen die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen auf Inlandsbeteiligungen.
Sie regen an, dass auch die Gewinne, die durch Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen außerhalb von Veräußerungsgeschäften entstehen, ausdrücklich steuerfrei bleiben.
Hans-Herbert Krebühl von der Esso AG hält sie für systematisch zwingend und für einen Ausfluss der unterschiedlichen Besteuerungssysteme für unterschiedliche Gesellschaftsformen.
Der Zentrale Kreditausschuss des deutschen Bankgewerbes plädiert dafür, auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an öffentlich-rechtlichen Unternehmen und aus der Veräußerung von Beteiligungen an Personenunternehmen einzubeziehen.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau hält es ebenfalls für unverzichtbar, den für Personengesellschaften entstehenden Nachteil auszugleichen.