Rechtsausschuss
PARLAMENTSVORBEHALT ZU RECHTSHILFEÜBEREINKOMMEN BLEIBT VORERST
Berlin: (hib/BOB-re) Der Rechtsausschuss ist grundsätzlich mit einem in Brüssel verhandelten Entwurf eines Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EG 5978/96) einverstanden.
Er gab deshalb am Mittwochmorgen der Bundesregierung "grünes Licht", die Verhandlungen am 27. März auf EU-Ratsebene abzuschließen.
Die Fachpolitiker hoben jedoch einen vor fast zwei Jahren verhängten Parlamentsvorbehalt zu dem Übereinkommen vorerst nicht auf.
Dies geschah mit Blick darauf, dass ihnen die schriftliche Fassung des erreichten Verhandlungsstandes noch nicht vorliegt.
Die Regierung hatte zuvor erläutert, sie habe nach langwierigen Beratungen die Aufnahme einer Datenschutzklausel in die Vorlage erreichen können.
Diese entspreche im Wesentlichen den deutschen Anforderungen, auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Soweit es außerdem darum gehe, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens den Telefonverkehr von Personen im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates zu überwachen, sei es ebenfalls gelungen, deutsche Interessen erfolgreich zu vertreten.
Vor allem die SPD hatte dazu in der Vergangenheit Bedenken angemeldet und verlangt, europäisches Recht dürfe in der Substanz die gefundenen deutschen Regelungen zur Telefonüberwachung mit Richtervorbehalt nicht unterlaufen.