Finanzausschuss (Anhörung III)
KÖRPERSCHAFTSTEUERSATZ EIN SIGNAL AN AUSLÄNDISCHE INVESTOREN
Berlin: (hib/VOM-fi) Die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent ist für den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Signal an ausländische Investoren.
Dies räumte der Verband am Donnerstagvormittag während der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Koalitionsentwurf für ein Steuersenkungsgesetz ( 14/2683) sowie zu mehreren Alternativen der Oppositionsfraktionen (14/2688, 14/2903, 14/2706, 14/2912) ein.
Dennoch sei eine Verbesserung des Standorts Deutschland nicht zu erkennen, weil zusammen mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Gewinnbesteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern eine Belastung von über 50 Prozent bleibe.
Der BDI plädierte dafür, als nächstes die Gewerbesteuer anzugehen.
Was die Ausdehnung der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen durch die Senkung der Beteiligungsgrenze für wesentliche Beteiligungen von zehn auf ein Prozent angeht, ist nach Auffassung des BDI die Grenze der Verfassungswidrigkeit bereits überschritten.
Dies bedeute eine klare Benachteiligung des Mittelstandes. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) bezeichnete bereits die Grenze von zehn Prozent als zu niedrig.
Richtig wäre eine Beteiligungsgrenze von 25 Prozent. Die Herabsetzung sei nur damit zu erklären, dass man bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften auf einen einheitlichen Steuersatz nach unten gehen wolle.
Zur vorgesehenen Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften argumentierte der DIHT, es sei Personenunternehmen nicht vermittelbar, wenn sie nicht die gleichen Rechte bekämen.
Daher sollte auch bei den Personengesellschaften der Veräußerungsgewinn steuerfrei belassen werden. Das deutsche Aktieninstitut begrüßte die Freistellung der Beteiligungsgewinne.
Dagegen bedeute die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens anstelle des Anrechnungsverfahrens eine Beschränkung der wachsenden Aktienkultur.
Das Verfahren sieht vor, die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch zu berücksichtigen, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Einkommensteuer einbezogen wird.
Im Interesse dieser Aktienkultur sollte daher auf das Halbeinkünfteverfahren verzichtet werden, so der DIHT. Auch der Bund der Steuerzahler sah im Halbeinkünfteverfahren eine Benachteiligung der Kleinaktionäre.