IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/MAR-fa) Leistungen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2982).
Nach Angaben der Fraktion hat die Stiftung "Hilfe für die Familie", über die die Leistungen der Bundesstiftung im Land Berlin vergeben werden, beschlossen, Schwangeren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, ab sofort keine Hilfen mehr zu gewähren.
Die PDS will unter anderem von der Bundesregierung wissen, wie sie das Argument der Berliner Stiftung bewertet, durch Zurverfügungstellung von Mitteln der Bundesstiftung werde das AsylbLG unterlaufen, ob sie den generellen Ausschluss im Sinne der Zielsetzung der Stiftung für zulässig hält und ob die Bundesregierung beabsichtigt, ihren Einfluss auf die Vergabestellen in den einzelnen Bundesländern zu nutzen, um gegen diesen generellen Ausschluss vorzugehen.