IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/WOL-in) Nach den ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland im Februar 2000 erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2882).
So soll die Bundesregierung unter anderem darüber informieren, welche Aktivitäten (Demonstrationen, Fälle von Landfriedensbruch, Überfälle, Anschläge) gegen in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer in diesem Monat bekannt geworden sind.
Gesagt werden soll auch, wie viele Tatverdächtige wegen rechtsextremistischer und rassistischer Übergriffe und Ausschreitungen festgenommen wurden und wie viele Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremisten wegen der Anschläge im Februar 2000 liefen.
Schließlich will die PDS erfahren, wie viele Personen durch diese rechtsextremen Anschläge und Überfälle leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden.
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Förderbilanz des KfW-Programms zur CO2-Minimierung des Jahres 1999 interessiert die PDS.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/2963) erkundigen sich die Abgeordneten nach der Höhe des in den einzelnen Bundesländern im Rahmen dieses Programms genehmigten Kreditvolumens.
Außerdem geht es in der Anfrage unter anderem um die Zahl der geförderten Niedrigenergiehäuser und der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Berlin: (hib/RAB-vb) Ein Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) an die Regierung von Oberbayern zur Änderung der Nachtflugregelung ist Anlass für eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3029).
Die Parlamentarier erkundigen sich bei der Bundesregierung nach Grund und Inhalt des Antrags der FMG. Außerdem fragt die Fraktion unter anderem nach eventuellen Erweiterungsplänen für den Flughafen München, um eine voraussichtliche Steigerung der Flugbewegungen bewältigen zu können.
Berlin: (hib/RAB-as) Mit dem Gesetz zur Familienförderung hat der Gesetzgeber das Bundessozialhilfegesetz so geändert, dass die Kindergelderhöhung um 20 bzw. 40 DM monatlich wie ein pauschaler Freibetrag für Familien mit Kindern wirkt.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/2972) auf eine Kleine Anfrage ( 14/2820) der PDS hervor.
Die Gesetzesänderung sei "eindeutig und bewusst" nicht als "Nichtanrechnung" auf bestehende Einkommen der Kindergeldempfänger ausgestaltet worden, erklärt die Regierung.