OSTDEUTSCHE BRAUNKOHLEFÖRDERUNG LANGFRISTIG SICHERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Nach der Zukunft des ostdeutschen Energieversorgungsunter-nehmens Vereinigte Energiewerke AG (VEAG) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3135).
Die Abgeordneten wollen wissen, welche konkreten Pflichten die heutigen Eigentümer der VEAG in den Privatisierungsverträgen übernommen haben und welche Laufzeit dieses Pflichten haben.
In diesen Verträgen seien die Anteilseigener RWE, Preussen-Elektra, Bayernwerk, EnBW, HBW, BEWAG und VEW umfangreiche Pflichten zum Erhalt der VEAG eingegangen, heißt es in der Anfrage.
Unter dem Druck der hohen Abschreibungen und unter dem im Wettbewerb anhaltenden Verfall der Strompreise sei die VEAG aber noch nicht wettbewerbsfähig.
Deshalb verhandelten die Anteilseigener mit dem Bundeswirtschaftsminister über die Zukunft des Braunkohleverstromers, so die Unionsfraktion.
Das vom Minister favorisierte Stabilisierungsmodell sei noch nicht zu Stande gekommen, weil die Anteilseigner nicht bereit gewesen seien, den von der VEAG erzeugten Strom zu Herstellungskosten zu übernehmen und anschließend zu Marktpreisen weiterzuverkaufen.
Sie seien lediglich bereit gewesen, ein Notprogramm mit einem Darlehensvolumen von 1 Milliarde DM bereitzustellen.
Die Bundesregierung soll nun sagen, ob die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die Privatisierungspflichten kontrolliert, wie hoch der Strompreisunterschied für Industrie und Tarifkunden zwischen alten und neuen Ländern ist und wie die Bundesregierung die Höhe der bei der VEAG für Modernisierung und Erneuerung aufgewendeten Investitionskosten beurteilt.
Die Abgeordneten fragen nach den Forderungen, die die Anteilseigener bislang gegenüber dem Bund gestellt haben, und wollen wissen, ob die Regierung auf die noch ausstehenden Privatisierungszahlungen und auf die laufenden Zahlungen je geförderter Menge Rohbraunkohle verzichten würde.
Die Fraktion erkundigt sich ferner danach, welche weiteren Ziele die Regierung für den Fall verfolgt, dass das Stabilisierungsmodell keinen Erfolg hat.
Darüber hinaus interessiert sie sich für die Folgen, die der bei der VEAG verhängte Investitionsstopp indirekt auch für die bereits genehmigten Abbaugebiete in den Braunkohletagebauen haben kann.
Schließlich will die CDU/CSU wissen, was die Bundesregierung über ein mögliches Engagement ausländischer Investoren bei der VEAG weiß und ob sie die Braunkohleverstromung in den neuen Ländern mittel- und langfristig für rentabel hält.