AUSLÄNDERGESETZ BUNDESEINHEITLICH ANWENDEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-in) Die Bundesregierung soll die Ausführungsbestimmungen des Bayerischen Innenministeriums zur Altfallregelung nach Paragraf 32 des Ausländergesetzes im Hinblick auf die vorgeschriebene Bundeseinheitlichkeit beurteilen.
Dies fordert die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3264). Das Bayerische Innenministerium lege die von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossene Altfallregelung nicht nur äußerst restriktiv aus, heißt es in der Anfrage.
In manchen Punkten stünden die von Bayern durch sogenannte "Innenministerielle Schreiben" erlassenen Ausführungsbestimmungen in "eklatanter Weise" dem Wortlaut und dem Zweck des Beschlusses entgegen.
Die PDS will wissen, ob das bayerische Innenministerium seine Ausführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium erlassen hat, ob das Bundesinnenministerium diese Bestimmungen für notwendig hält und was die Regierung plant, um die Bundeseinheitlichkeit zu wahren.