Ausschuss für Gesundheit
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUM ENTWURF EINES ANTI-D-HILFEGESETZES
Berlin: (hib/SAM-ge) Zu einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen ( 14/2958) lädt der Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 10. Mai, ein.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, Hepatitis-C-Patienten, die sich den Infekt bei einer Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen im Zeitraum August 1978 bis März 1979 zugezogen haben, zu entschädigen.
Nach DDR-Recht war die Anti-D-Immunprophylaxe vorgeschrieben, um nach Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeit eine Schädigung der nachgeborenen Kinder zu verhindern.
Von einer Hepatitis-C-Infektion betroffen waren mit Stand 30. Juni 1999 nach Angaben der Bundesregierung 2.227 Frauen, 57 Kinder und acht Kontaktpersonen.
Zu dem Hearing geladen sind zahlreiche Verbände, wie der Bundesverband HCV-geschädigter Frauen nach Immunprophylaxe Anti-D e.V., sowie Rechtssachverständige und Vertreter des Virchow Klinikums und des Städtischen Klinikums St.
Georg. Die Veranstaltung soll von 14.30 bis 16.30 Uhr dauern und findet im Reichstagsgebäude im CDU/CSU-Fraktionssaal (3 N 001) statt.