OSTDEUTSCHE KOMMUNEN VON SANIERUNGSKOSTEN BEFREIEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Kommunen in den neuen Bundesländern sollen nach dem Willen der PDS von den Kosten für aufgelaufene Sanierungsrückstände an Brücken über Schienenwege der ehemaligen Deutschen Reichsbahn befreit werden.
Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf ( 14/3332) zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vorgelegt.
Darin ist außerdem vorgesehen, die Kommunen nicht an den Kosten für Eisenbahnkreuzungen im Rahmen der Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit" zu beteiligen.
Der Bund solle sowohl für diesen Bereich als auch für die Anpassung technischer Sicherungen im Bereich von Bahnübergängen die Finanzierung garantieren.
Nach Angaben der PDS entstehen durch diese Änderungen Mehrausgaben für den Bund in Höhe von 500 Millionen DM.
Zur Gegenfinanzierung schlagen die Abgeordneten unter anderem vor, endgültig auf den Bau der Magnetschwebebahn Transrapid zwischen Berlin und Hamburg zu verzichten.
Zur Begründung heißt es, der Gesetzgeber habe es seit Jahren versäumt, strittige Probleme der kommunalen Finanzierungsverpflichtung bei Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich Straße/Schiene zu korrigieren.
Daher würden die betroffenen Kommunen weiterhin finanziell enorm belastet. Im Gegensatz zum alten Bundesgebiet seien die neuen Länder nach immer noch gültigem DDR-Recht verpflichtet, die zumeist hohen Kosten für Unterhaltungsrückstände für Brücken über Schienenwege zu tragen.
In den alten Bundesländern sei die Rechtslage so geändert worden, dass der Eisenbahnunternehmer die Kosten übernehmen muss. Nach Ansicht der PDS sind die ostdeutschen Kommunen mit der finanziellen Belastung überfordert.