Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
ZIELE DES FORSCHUNGSPROGRAMMS "MOBILITÄT UND VERKEHR" BEGRÜSST
Berlin: (hib/MAR-bf) Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat am Mittwochvormittag die Ziele des neuen Forschungsprogramms der Bundesregierung "Mobilität und Verkehr" einhellig begrüßt.
Nach Regierungsangaben soll das Programm die Nachhaltigkeit der zukünftigen Mobilität sichern, die Leistungsfähigkeit, Effizienz, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit des Verkehrssystems verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verkehrswirtschaft erhöhen.
Dafür werde das Forschungsministerium in den nächsten vier Jahren mehr als 500 Millionen DM einsetzen.
Das Programm umfasst die sieben Handlungsfelder intelligentes Verkehrsnetz, mehr Güter für Bahn und Schiff, schneller, bequemer, umweltfreundlicher mit Bahn und Bus, verantwortungsvoller Umgang mit Umwelt und Ressourcen, Verkehrssicherheit, Mobilität besser verstehen sowie Stärkung der Verkehrsforschungslandschaft.
Umfangreichstes Handlungsfeld sei, so der Regierungsvertreter, die Entwicklung eines intelligenten Verkehrsnetzes.
Hier sollen die Vorteile der modernen Informations- und Kommunikationstechnik genutzt werden, um den Verkehr effizienter zu machen. Weiter sei die Betonung der Schiene eine ernsthafte Verpflichtung.
Zum Handlungsfeld "Mobilität besser verstehen" stellte die Regierung fest, dass über einige Verkehrsbereiche umfangreiches Wissen, über andere eher wenig vorhanden sei.
So würden beispielsweise 50 Prozent der Verkehrsbelastung durch Freizeitverkehr verursacht. Hier sei es besonders problematisch, zu Lenkungs- und Organisationsformen zu kommen.
Zur Stärkung der Verkehrsforschungslandschaft schließlich sei beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit dem Aufbau eines eigenen Forschungsbereichs "Mobilität und Verkehr" begonnen worden.
Die Bundesregierung habe dafür bereits Zusagen in der Größenordnung von 100 Millionen DM von den verschiedenen DLR-Sitzländern bekommen.
Die SPD bezeichnete das Programm als wichtigen Schritt, die Vernetzung und das System der Verkehrsströme in den Griff zu bekommen.
Kontinuierliche Aufgabe sei die Verkehrssicherheit. Hier sei eine Vereinheitlichung in Europa anzustreben.
Nach Ansicht der Fraktion wird durch das Programm das Wachstum von Wirtschaft und Verkehr entkoppelt und trotz steigender Mobilität die Umweltbelastung reduziert werden.
Der Handlungsbedarf, so die CDU/CSU, werde im Programm zutreffend beschrieben. Es fehle jedoch der größere Rahmen.
Sie machte auf das Problem aufmerksam, dass zwar beabsichtigt sei, den Straßenverkehr nicht vor der Schiene zu bevorzugen, die Bahn sich aber in erheblichen Bereichen aus der Fläche zurückzöge.
Auch fragte sie, wie sichergestellt werden solle, dass neue Verkehrstechnologien Marktchancen erhalten.
Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen muss neben der Verkehrsbewältigung auch stärkeres Augenmerk auf die Verkehrsvermeidung gelegt werden.
Dies müsse ebenfalls Forschungsschwerpunkt werden. Den ganzheitlichen Ansatz im neuen Forschungsprogramm würdigte die PDS. Sie merkte jedoch an, sie wünsche sich manchmal weniger Forschung und mehr konkretes Handeln.
Innenausschuss
pds zieht gesetzentwurf zum parteiengesetz vorläufig zurück
Berlin: (hib/WOL-in) Vorerst zurückgezogen hat die PDS am Mittwochvormittag im Innenausschuss ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien ( 14/2719).
Seitens der anderen Fraktionen war deutlich geworden, dass es zwar viel Übereinstimmung hinsichtlich der Notwendigkeit von Änderungen gibt, der jetzige Zeitpunkt aber als "verfrüht" angesehen wird.
Unstrittig, so die SPD, sei die Notwendigkeit von Änderungen nicht nur angesichts der Tatsache dass die Parteien an Glaubwürdigkeit verlören.
Eine Gesetzesinitiative zum jetzigen Zeitpunkt sei allerdings so "überflüssig wie ein Kropf". Da alle Parteien betroffen seien, sollten notwendige Änderungen ohne die Tagesaktualität des Untersuchungsausschusses und mit einem emotionalen Abstand unter Einbeziehung der bis dahin noch zu gewinnenden Erkenntnisse erfolgen.
Bei Zustimmung zu einzelnen Vorschlägen der PDS-Initiative empfahl auch die CDU/CSU "aus jetziger Sicht keinen Schnellschuss zu starten, sondern die Abstimmung über den Entwurf zurückzustellen".
Mit Sicherheit werde es sowohl von der Regierungskoalition als auch von der Union Entwürfe hierzu geben.
Inhaltlich in die richtige Richtung gehe der Vorschlag der PDS, zurückzugebende Gelder in den Bundeshaushalt einzustellen, woher zum Teil gekommen seien.
Auch der Gedanke, Wirtschaftsprüfer nach einem Zeitraum von fünf Jahren zu wechseln, finde in der Union keinen Widerspruch.
Dagegen sei der Vorschlag, bestimmte Fehlverhalten strafrechtlich zu sanktionieren, zwar auf Bundesebene durchaus nachvollziehbar und möglich, werde aber auf Regional- und Kreisebene zunehmend problematischer.
Eine Begrenzung von Parteispenden auf jährlich 30.000 DM bei natürlichen Personen sah die CDU/CSU aus Sicht der PDS zwar als verständlich an. Bei anderen Parteien müsse dies allerdings anders gesehen werden.
Auch von Bündnis 90/Die Grünen wurde die geforderte gesetzliche Transparenz begrüßt. viele Vorschläge seien aber nicht zu Ende gedacht.
So sei zu überlegen, ob eine Aberkennung von Parlamentsmandaten bei relevanten Gesetzesverletzungen als Alternative zu strafrechtlichen Sanktionen nicht viel sinn- und wirkungsvoller wäre.
Grundsatzfragen in der Parteiengesetzgebung, so die F.D.P., "sollten tunlichst" in einer fraktionsübergreifenden Initiative diskutiert und vereinbart werden.
Die Fraktion habe hierzu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt und inzwischen 28 Punkte erarbeitet. Genereller Kritikpunkt sei, dass das Gesetz "verklart" werden müsse.
Transparenz sei sowohl gegenüber Wählern und Wählerinnen erforderlich als auch im Hinblick auf unerwünschte Interpretationsfähigkeit eines Gesetzes durch versierte Anwälte.
Beim bisherigen Gesetz wie auch bei der PDS-Initiative müssten Verantwortlichkeiten präziser formuliert werden.