ARBEITSMARKTCHANCEN VON SCHWERBEHINDERTEN ERHÖHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu senken.
Aus diesem Grunde hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/3372) vorgelegt, in dem die Senkung des Pflichtsatzes für die Beschäftigung von Schwerbehinderten von sechs auf fünf Prozent vorgesehen ist.
Die Ausgleichsabgabe soll zukünftig gestaffelt werden und zwischen 200 und 500 DM betragen. Diese Gebühr müssen bisher Unternehmen zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.
Außerdem sollen die Beteiligungsrechte der Vertretungen von Schwerbehinderten gestärkt und durch besondere Verpflichtungen der Arbeitgeber ausgebaut werden.
Die Arbeitgeber sollen in Zukunft verpflichtet werden, sich bei der Prüfung, ob Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können, Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt machen zu lassen.
Zur Begründung erklärt die Regierung, trotz der zweimaligen Erhöhung der Ausgleichsabgabe in den Jahren 1986 bis 1998 habe die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten von 1982 bis 1998 um 22, 3 Prozent abgenommen.
Die Erfüllungsquote bei der Beschäftigungspflicht sei im gleichen Zeitraum von 5,9 auf 3,8 Prozent zurückgegangen.
Die Motivation der Arbeitgeber, Schwerbehinderte einzustellen, soll durch die Senkung der Pflichtquote verbessert werden.
Dadurch wolle die Regierung ein Signal setzten, sich der Integration Schwerbehinderter stärker anzunehmen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Zugleich werde den Gegebenheiten in den neuen Bundesländern wegen der dort relativ geringeren Anzahl beschäftigter Schwerbehinderter besser Rechnung getragen.
Außerdem habe die Ausgleichsabgabe durch die einheitlich hohen Beträge ihrer Antriebsfunktion nicht ausreichend gerecht werden können. Deshalb sei es nötig, die Höhe der Gebühren je nach Erfüllungsquote zu staffeln.