BEI FUSIONSPROZESS DIE INTERESSEN DER BESCHÄFTIGTEN STÄRKEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/SAM-wi) Die Interessen von Beschäftigten im Fusions- oder Übernahmeprozess zu stärken und dafür den Gewerkschaften ein gesetzliches Recht auf den Abschluss eines Fusionstarifvertrages zu geben, ist Ziel eines Antrages der PDS-Fraktion ( 14/3394).
Vor dem Hintergrund einer beschleunigten Zunahme von Unternehmensfusionen ab Mitte der neunziger Jahre begrüßt die Fraktion Pläne der Bundesregierung, ein nationales Übernahmegesetz zu schaffen.
Dieses soll nach Angaben der PDS den seit dem 1. Oktober 1995 gültigen freiwilligen Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission ersetzen. Zu diesem Zwecke habe die Bundesregierung eigens eine Expertenkommission eingesetzt.
Nach Ansicht der PDS erfüllen zwei Drittel der Fusionen nicht die erhofften Umsatz- und Wachstumserwartungen, sondern scheitern real und verursachen dabei noch hohe gesellschaftliche Folgekosten.
Dauerhafte Arbeitsplatzvernichtung und Arbeitsverdichtung durch massive Rationalisierung sowie der Abbau sozialer und tariflicher Leistungen und Schutzrechte folgten auf Fusionen.
Der von den Abgeordneten angestrebte Fusionstarifvertrag soll die Fragen von Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, den Erhalt sozialer und tariflicher Standards und die Sicherstellung betrieblicher und gewerkschaftlicher Mitbestimmungsrechte regeln.
Nach dem Willen der PDS soll auch Bestandteil des Übernahmegesetzes sein, Betriebsräten und Gewerkschaften ein Vetorecht gegenüber Fusionen einzuräumen, damit Firmenübernahmen nur noch mit Zustimmung der Beschäftigten möglich sind.
Weiter soll nach den Vorstellungen der Fraktion ein Gremium eingerichtet werden, das die Transparenz von Firmenübernahmen überwacht und erhöht.
Die Transparenz solle auch dadruch gewährleistet werden, dass vom potentiellen Käufer ab einem bestimmten Schwellenwert von 20 bis 25 Prozent ein offizielles Kaufangebot als Barangebot an alle Aktionäre der Zielgesellschaft zu richten sei.
Die Neutralitätspflicht des Vorstandes der Zielgesellschaft sei, anders als es im Bundeskanzleramt diskutiert wurde, abzulehnen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Kaufinteressen bei Übernahmeabsicht zur Wehr zu setzen.
Darüber hinaus fordert die PDS-Fraktion die Bundesregierung auf, Vorschläge für eine internationale Fusionskontrolle auszuarbeiten und die EU-Übernahmerichtlinie im Hinblick auf die vorgeschlagenen gesetzlichen Mitspracherechte nachzuverhandeln.