UNTERSCHIEDLICHE ZULASSUNG VON PESTIZIDEN ERKLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-lw) Nach dem Grund für eine unterschiedliche Zulassungspraxis von Pestiziden in Europa erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3446).
Sie bezieht sich dabei auf den in Deutschland hergestellten Wirkstoff Imidacloprid, der bis 1999 unter dem Namen "Gaucho" in Frankreich vertrieben worden sei.
Nach Angaben der Fraktion ist das beim Anbau von Sonnenblumen eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel seit dem 15. Januar 1999 in Frankreich verboten, weil es für das Absterben von 40 Prozent aller französischen Bienenvölker in den vergangenen fünf Jahren verantwortlich gemacht wird.
Die Bundesregierung soll deshalb erklären, wie die Gefährlichkeit von Imidacloprid von deutschen Zulassungsstellen beurteilt wird und was sie unternehmen will, um eine einheitliche Zulassungspraxis von Pestiziden in der Europäischen Union herzustellen.