ÜBER FINANZSITUATION VON THEATERN UND ORCHESTERN BESORGT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-ku) Die finanziell schwierige Situation vieler Theater und Orchester sieht die Bundesregierung mit "zunehmender Sorge".
Wie sie in ihrer Antwort ( 14/3894) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3686) erklärt, lägen die Ursachen für die Kostensteigerungen bei den Kulturbetrieben aber nicht, wie von der Oppositionsfraktion behauptet, an Faktoren wie der Ökosteuer, dem geänderten Künstlersozialversicherungsgesetz oder der neu geregelten geringfügigen Beschäftigung bzw. Scheinselbstständigkeit.
Diese, von der Regierungskoalition durchgesetzten Maßnahmen dienten vielmehr der langfristigen Absicherung des Sozialversicherungssystems.
Sie seien somit im "ureigensten Interesse" auch aller Beteiligten in der Kultur. Eine Entlastung der Kulturbetriebe muss nach Ansicht der Regierung auf anderen Feldern gesucht werden.
Der Kultur- und Medienbeauftragte der Regierung, Michael Naumann (SPD), stehe hierzu in engem persönlichen Kontakt mit dem Deutschen Bühnenverein und vielen Verantwortlichen und Kulturschaffenden in Theatern und Orchestern.
Langfristig gesehen müsse eine Lösung vor allem in strukturellen Änderungen und neuen Organisationsformen gefunden werden, die jeweils den örtlichen Besonderheiten Rechnung trage, so die Regierung weiter.
Sie verweist dabei unter anderem auf die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten durch das neue Stiftungsrecht.
Eigenen Angaben zufolge beabsichtigt die Regierung im Übrigen nicht, einen Vorschlag des Deutschen Bühnenvereins aufzugreifen, das Einkommensteuergesetz so zu ändern, dass eine unbefristete Anerkennung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten möglich ist, wenn der Steuerpflichtige als darstellender Künstler oder Bühnentechniker am Theater befristet beschäftigt wird.
"Aus sachgemäßen Gründen" lasse das Einkommensteuergesetz keinerlei Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Zwei-Jahres-Frist für die steuerliche Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu.
Eine Ausnahmeregelung nur für eine bestimmte Berufsgruppe, wie darstellende Künstler oder Bühnentechniker, wäre deshalb steuerpolitisch nicht vertretbar.
Auch einen weiteren Vorschlag des Bühnenvereins, die Umsatzsteuer für die Leistungen selbstständig tätiger darstellender Künstler auf sieben Prozent abzusenken, möchte die Regierung nicht aufgreifen.
Begünstigt seien Darbietungen von Künstlern nur dann, wenn mit ihnen die Verwertung oder Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte verbunden sei.
Da Steuerermäßigungen bei der Umsatzsteuer grundsätzlich dem Endverbraucher zugute kommen sollten, sei eine steuerliche Förderung der Leistungen einzelner Berufsgruppen mit dieser Absicht nicht vereinbar.