GENEHMIGUNGSPRAXIS ERMÖGLICHT FORSCHUNG IN ANTARKTIS (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-um) Die Bundesregierung ist eigenen Angaben zufolge nicht der Auffassung, dass die Genehmigungspraxis des Umweltbundesamtes (UBA) deutsche wissenschaftliche Forschungsprojekte in der Antarktis behindert.
Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/3934) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3581) mit. Die Abgeordneten hatten zuvor argumentiert, auf Grund der Genehmigungspraxis des UBA könnten diverse deutsche Projekte in der Region nicht durchgeführt werden.
Dadurch würde der deutschen Polarforschung großer wissenschaftlicher Schaden zugefügt. Demgegenüber erklärt die Regierung, sie strebe ein hohes und der ökologisch sensiblen antarktischen Region angemessenes Umweltschutzniveau für Forschungsvorhaben an.
Im Zusammenwirken mit ihren internationalen Partnern wolle sie alles dafür tun, dass die Vertragsstaaten die Maßstäbe und Verfahren bei der Genehmigungspraxis von Forschungsvorhaben in der Antarktis vereinheitlichten und mögliche Nachteile für die deutsche Polarforschung in Zukunft vermieden würden.
Rechtsgrundlage der Genehmigungspraxis und für Forschungsprojekte in der Antarktis sei in Deutschland das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 4. Oktober 1991 (AUG).
Seit Inkrafttreten des AUG im Januar 1998 habe das UBA über die Genehmigung von Tätigkeiten in der Antarktis zu entscheiden.
Zuvor seien die Regelungen des Umweltschutzprotokolls auf freiwilliger Basis durch die Forschungsinstitute selbst angewandt worden.