ENTWURF FÜR BIOZIDGESETZ SOLL IM HERBST VORLIEGEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-um) Die Bundesregierung beabsichtigt bis zum Herbst dieses Jahres einen Entwurf zum Biozidgesetz vorzulegen, an dessen Beratung sodann Verbände und Bundesländer beteiligt werden sollen.
Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/3941) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3708) mit. Weiter heißt es, mit dem Referentenentwurf solle eine EU Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Entwurf befinde sich zurzeit in der Ressortberatung innerhalb der Bundesregierung. Ziel der Gesetzesinitiative sei es, ein einheitliches Zulassungsverfahren zu schaffen, das alle Biozid-Produktgruppen umfasse und von einer Bundesoberbehörde geregelt werden soll.
Den Angaben zufolge sollen dort, wo es zu Überschneidungen mit dem Arzneimittel-, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz komme, Änderungen im bereits existierenden Chemikaliengesetz vorgenommen werden.
Bis das Gesetz zur Umsetzung der Biozid-Richtlinie wirksam wird, benötigen Altwirkstoffe aus Sicht der Regierung keine gesonderte Zulassung.
Nach Inkrafttreten des Biozidgesetzes müsste die Zulassung von alten Produkte, der Richtlinie entsprechend, dann allerdings erneut geprüft werden.
Dabei könnten auch die Ergebnisse früherer Prüfungen mit herangezogen werden, was das Verfahren beschleunige.
Darüber hinaus will die Bundesregierung, der Richtlinie entsprechend, für die Zulassung von Biozid-Wirkstoffen künftig Gebühren erheben.
Vertreter davon betroffener Unternehmen rechneten gegenwärtig mit Kosten von je nach Anwendung etwa 1 bis 5 Millionen DM für die Erstellung von Prüfunterlagen für die Wirkstoffprüfung und von etwa 100.000 bis 300.000 DM für die Erstellung der zusätzlichen Unterlagen für die Zulassung eines Biozid-Produktes.
Die zu entrichtenden Gebühren, so schätzt die Regierung, würden demgegenüber nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
Noch bevor der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sei, könnten interessierte Unternehmen der künftigen Zulassungsstelle richtlinienkonforme Zulassungs- und Registrierungsanträge zur Prüfung übermitteln.
Damit beabsichtigt die Regierung, das Genehmigungsverfahren nach Inkrafttreten des Biozidgesetzes zu den betreffenden Produkten zu beschleunigen.