KEIN "UNSOZIALER SPARKURS" IM BUNDESHAUSHALT 2001 (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-hh) Der Entwurf des Bundeshaushalts 2001 ist nicht durch einen "unsozialen Sparkurs" gekennzeichnet.
Einen entsprechenden Vorwurf der PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3920) hat die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3982) zurückgewiesen.
Die Konsolidierung der Bundesfinanzen gehe trotz einer weiterhin ungleichgewichtigen finanziellen Ausgangssituation nicht zu Lasten der Kommunen, so die Regierung.
Das "Zukunftsprogramm 2000" führe vielmehr in den Jahren 2000 bis 2003 zu einer durchschnittlichen Entlastung der Städte und Gemeinden in Höhe von 180 Millionen DM.
Zudem würden die Wachstumsimpulse aus dem Zukunftsprogramm auch den Kommunen durch die Verringerung der Ausgaben zur Sozialhilfe und durch höhere Einnahmen zugute kommen.
Die Zahl der Arbeitslosen werde im laufenden Jahr voraussichtlich um 250.000 und im kommenden Jahr um weitere 320.000 sinken. Dies führe zu höheren Beitragseinnahmen und zu weniger Ausgaben für das Arbeitslosengeld.
Wie die Bundesregierung weiter betont, wird der Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 7,75 Milliarden DM bereits im Bundeshaushalt 2000 nur zum Teil in Anspruch genommen.
Ab 2001 benötige die Bundesanstalt keinen Zuschuss mehr. Von einer "Abschaffung" des Bundeszuschusses könne keine Rede sein, weil ein Zuschuss nur dann gegeben werden dürfe, wenn bei "bedarfsgerechter Etatisierung" ohne Bundeszuschuss ein Defizit im Haushalt der Bundesanstalt entstehen würde.
Ein solches Defizit zeichne sich aber 2001 nicht ab.
In der Antwort heißt es weiter, der Bund werde die Infrastrukturinvestitionen im Verkehrsbereich trotz der begrenzten Finanzmittel auf hohem Niveau halten.
Auch sei nicht vorgesehen, die Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung abzusenken. Ferner sei nicht vorgesehen, Zuweisungen des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien an Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu kürzen.
Bei den steuerlichen Auswirkungen für Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Mobilfunk-Lizenzen darf nach Auffassung der Bundesregierung nicht isoliert auf den damit verbundenen abschreibungsbedingten Betriebsausgabenabzug abgestellt werden.
Ziel sei es, den Unternehmenserfolg zu steigern. Insofern stünden den Ausgaben beim Erwerb der Lizenzen auch von den Unternehmen erwartete künftige Zusatzeinnahmen gegenüber.
Das Volumen des abschreibungsbedingten Betriebsausgabenabzugs lasse sich zur Zeit nicht beziffern, weil der für die Mobilfunklizenzen zu zahlende Betrag erst nach dem Versteigerungsverfahren feststehe.