IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/BOB-re) Das Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (14/3824, 14/3508) soll im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Dies verlangt die Bundesregierung, wie aus einer Unterrichtung ( 14/3999) hervorgeht. Mit dem Gesetz sollen Grundstückseigentümer im Osten einen Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentgelt für einen bestimmten, rückwirkenden Zeitraum erhalten.
Zudem soll Gewerkschaftsorganisationen künftig die Abwicklung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche erleichtert werden.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 7. Juli dieses Jahres beschlossen. Der Bundesrat entschied am 14. Juli, der Vorlage nicht zuzustimmen.