WETTBEWERBSVERBOT BEI KALIHERSTELLERN UNTER DER LUPE (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-nl) Nach aktuellen Folgen des 1993 abgeschlossenen Fusionsvertrags zwischen der Mitteldeutschen Kali AG Sondershausen und der Kali und Salz AG Kassel erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/4033).
Die Fraktion interessiert, ob in dem Vertrag oder in nachfolgenden Verträgen geregelt wird, dass bis Ende 2003 die Produktions- und Vertriebsinteressen der aus der Fusion hervorgegangenen Kali und Salz GmbH in Kassel nicht durch andere Firmen im Wettbewerb beeinträchtigt werden dürfen.
Einem Pressebericht zufolge sei es dem Sondershausener Kalinachfolgebetrieb Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft aufgrund eines aus der Kalifusion von 1993 resultierenden Wettbewerbsverbots seit fünf Jahren verwehrt, sein für den Winterdienst notwendiges Streusalz zu vermarkten, heißt es in der Anfrage.
Die Regierung soll unter anderem auch sagen, ob sie es für möglich hält, dass die Kaligrube von Bischofferode (Thüringen) geschlossen wurde, weil die Treuhandanstalt und die Kali und Salz GmbH sich darin einig gewesen seien, den westdeutschen Betrieb zu sanieren.