IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/RAB-as) Die Zahl der Kinder von Migranten und Migrantinnen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus vom Kindergeldbezug ausgeschlossen werden, interessiert die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/4118).
Nach Angaben der Fraktion hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld von türkischen Staatsangehörigen nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob die Personen eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben.
Weiter fragen die Abgeordneten, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil des EuGH gezogen hat.