Ausschuss für Kultur und Medien (nichtöffentliche Anhörung)
EXPERTENENTWURF ZUM URHEBERRECHT VORGESTELLT
Berlin: (hib/WOL-ku) Mit einem Expertenentwurf zum neuen Urheberrecht hat sich der mitberatende Ausschuss für Kultur und Medien am Mittwochnachmittag in einer nichtöffentlichen Anhörung befasst.
Harald Heker vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Wolfgang Schimmel als Justitiar der IG Medien, Professor Arthur Wandtke von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Professor Arnold Vahrenwald vom Joint Research of European Commission und Regierungsdirektor Volker Schöfisch vom Bundesjustizministerium stellten den Angeordneten die gesamte Bandbreite der Urheberrechtsproblematik vor.
Während Hecker forderte, die angemessene Vergütung des Urheberrechts müsse vom Gesetzgeber definiert werden, erklärte Schimmel, bereits der vorliegende Expertenentwurf erlaube eine branchenweite Tragfähigkeit, zumal das Gros urheberrechtlicher Leistungen ohnehin vertraglich zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften bzw. Verwertern geregelt werde.
Schon bei den öffentlich-rechtlichen Sendanstalten gebe es positive und negative Beispiele für die Interpretation einer angemessenen Vergütung urheberrechtlicher Leistung, die von "Vertragsfreiheit bis zum Vertragsdiktat" reiche.
Wandtke führte aus, angesichts etwa 80 Prozent tariflich geregelter Arbeitnehmer-Urheberschaft sei eine angemessene Vergütung freiberuflicher Urheber leicht zu klären, da es hier nur dann zu Nachforderungen komme, wenn die Gewinnentwicklung eines Produktes weit über die ursprünglich angenommene Verhältnismäßigkeit hinausgehe.
Heker meinte hingegen, das von Schimmer angesprochene Urheberrecht als "Recht auf Zeit" dürfe nicht nur aus urheberschaftlicher Sicht dargestellt werden.
Berücksichtigt werden müsse hier auch, dass die Verwerter mit pauschalen Vorabzahlungen eine angemessene Vergütung eines Urhebers nicht selten auch dann bereitstellten, wenn auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus eine Null-Ertragslage festzustellen oder zu erwarten sei.
Wandtke wandte sich gegen die Aussage Hekers, der vorgelegte Expertenentwurf sei ein Schnellschuss.
Bereits seit 1965 gebe es den Auftrag, das Urheberrecht und Urhebervertragsrecht zu novellieren. Mit dem nun vorgestellten Expertenentwurf bestehe eine gute Chance, Lösungen auch für die neuen Medien und verstärkte Vervielfältigungsmöglichkeiten zu erreichen.
Schöfisch machte deutlich, dass eine Entscheidung über den Expertenentwurf noch nicht gefallen sei. Die Ministerin sei in Gesprächen mit verschiedenen Interessengruppen, und es werde angestrebt, einen Regierungsentwurf erst zum Jahresende vorzulegen.
Schöfisch legte auch dar, in der EU gebe es kein Urhebervertragsrecht. Eine Studie sei deshalb in Auftrag gegeben worden, um zu untersuchen, welche staatlichen Regelungen es innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt.
Vahrenwald informierte die Abgeordneten über die im Ausland wahrgenommenen Perspektiven des Urheberrechts und regte an, attraktive Lösungen des Auslands für den Expertenentwurf zu übernehmen.
So gebe es im Hinblick auf eine Lösung der angemessenen Vergütung den Ansatz Frankreichs, diese Vergütung proportional zum erreichten Gewinn zu bemessen.
Interessant sei auch, dass etwa in den Vereinigten Staaten eine regelrechte Urheberindustrie extreme Wachstumsraten verzeichne.