NEUORDNUNG DER VERSORGUNGSABSCHLÄGE VORGELEGT (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Eine gesetzliche Neuregelung der mit dem Versorgungsreformgesetz von 1998 eingeführten Abschläge für die vorzeitige Versetzung schwerbehinderter oder dienstunfähiger Beamter in den Ruhestand haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt ( 14/4231).
Damit soll in Anlehnung an eine entsprechende Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Beamte ein sozial ausgestalteter schrittweiser Übergang auf das neue Recht erreicht werden.
Bei dienstjüngeren dienstunfähigen Beamten sollen die Belastungen durch Versorgungsabschläge mit einer Verbesserung der Zurechnungszeiten abgemildert werden, während Beamte der Jahrgänge 1938 bis 1941, die bereits den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, von den Abschlägen ausgenommen werden sollen.
Eine Neuregelung ist den Fraktionen zufolge notwendig, da die bisherige Aussetzung der Abschläge endet, wenn das Versorgungsreformgesetz zum 1. Januar 2001 unverändert in Kraft tritt und bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Regelung getroffen ist.