GRENZE DES FREIHAFENS BREMEN ÄNDERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Der Freihafen Bremen soll durch Ausgliederung seiner rechts der Weser gelegenen Teils verkleinert werden.
Zur Änderung der Grenze hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 14/4224) vorgelegt. Der bauliche Zustand der überalterten Infrastrukturanlagen im Bereich des Übersee- und Europahafens sei zum Teil schlecht, heißt es zur Begründung.
Verkehrsflächen und andere Flächen lägen teilweise brach. Deshalb seien vor allem die Hafenareale im Ortsteil Handelshäfen für einen Investorenwettbewerb ausgeschrieben worden.
Da der Freihafen um fast die Hälfte seiner jetzigen Fläche verkleinert werde, sei er in seinem wesentlichen Bestand berührt, so dass die Verkleinerung durch ein förmliches Gesetz erfolgen müsse.
Die Kosten für den Rückbau des derzeitigen Freihafenzauns trägt nach Regierungsangaben die Stadt Bremen.