SONDERAUSSCHUSS ZUR KÜNFTIGEN FINANZVERFASSUNG EINSETZEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/BOB-fi) Nach dem Willen aller Fraktionen des Bundestages soll ein Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" eingesetzt werden.
Diesem Gremium sollen 21 Mitglieder sowie 21 stellvertretende Mitglieder angehören, schreiben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P.
und PDS in einem Antrag ( 14/4251). Sie begründen ihre Initiative damit, das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil vom 11. November 1999 das geltende Finanzausgleichsgesetz für nur noch übergangsweise anwendbar erklärt.
Dem Gesetzgeber sei aufgegeben worden, bis spätestens Ende Jahres 2002 ein die Finanzverfassung konkretisierendes und ergänzendes Maßstäbegesetz zu erlassen.
Ferner müsse auf dieser Grundlage bis spätestens Ende des Jahres 2004 ein neues Finanzausgleichsgesetz verabschiedet werden.
Die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Vorbereitung der Verhandlungen des Bundestages zu diesem Gesetzgebungsvorhaben ermögliche die gebotene intensive und umfassende Behandlung des Themas.