QUECKSILBERGEHALT IN BATTERIEN UND AKKUS REDUZIEREN (VERORDNUNG)
Berlin: (hib/SAM-um) Das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkumulatoren soll wegen ihres Quecksilbergehaltes rückwirkend zum 1. Januar 2000 verboten werden.
Dafür sei der zulässige Quecksilbergehalt in Batterien und Akkumulatoren von den EU-Mitgliedsstaaten auf 0,0005 Gewichtsprozent zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat dazu eine Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung ( 14/4303) vorgelegt. Mit ihr soll eine EU-Richtlinie vom 22. Dezember 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden.