FÖRDERUNG DURCH DIE EIGENHEIMZULAGE ERWEITERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Förderung des Erwerbs von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft sollte auf bestehende, nicht eigentumsorientierte Genossenschaften ausgedehnt werden.
Dafür setzt sich die PDS-Fraktion in einem Entwurf zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes ( 14/4351) ein.
Die Eigenheimzulage sollte jedem Anspruchsberechtigten einmal für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen an einer solchen Wohnungsgenossenschaft gewährt werden.
Als Bemessungsgrundlage für die Grundförderung empfehlen die Abgeordneten die geleistete Einlage bis maximal 40.000 DM.
Eine Mindesthöhe des Genossenschaftsanteils als Bedingung für die Zulage sollte entfallen. Die Grundförderung beziffert die Fraktion auf 15 Prozent des Genossenschaftsanteils (maximal 6.000 DM), die einmalig bei Neueintritt und auf Grund des nachgewiesenen Erwerbs von Anteilen ausgezahlt werden sollten.
Ziel sei es, breite Schichten der Bevölkerung die Beteiligung an genossenschaftlichem Wohneigentum zu erleichtern.
Diese Förderung sei ökologisch und stadtentwicklungspolitisch sinnvoll, da sie statt dem Neubau dem Erhalt von Genossenschaftsbeständen zugute komme, heißt es in dem Entwurf.
Zu den Kosten erklärt die Fraktion, durch die Begrenzung auf die einmalige Förderung sei bei künftig etwa 200.000 Förderfällen und einem angenommenen Genossenschaftsanteil von 5.000 DM ein Fördervolumen für die Grundförderung von 150 Millionen DM im Jahr anzunehmen.
Die für die neue Förderung benötigte Summe lasse sich aus den Minderausgaben finanzieren, die durch die Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulagenförderung entstanden seien.