DREI STRAFTATEN MIT TODESFOLGE WAREN FREMDENFEINDLICH MOTIVIERT (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Von Januar 1999 bis August 2000 kam es in zwei Fällen zu rechtsextremistisch motivierten Körperverletzungen von Obdachlosen mit Todesfolge, eine weitere derartige Straftat war fremdenfeindlich motiviert.
Dies teilt die Bundesregierung in Antwort ( 14/4239) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4106) mit. Danach haben die von der PDS als rechtsextrem motiviert angeführten Tötungsdelikte gegen Obdachlose in Wismar am 9. Juli 2000, in Greifswald am 24. Juni 2000, in Berlin-Pankow am 25. Mai 2000, in Berlin-Lichtenberg am 6. Oktober 1999, in Eschede am 9. August 1999 und in Duisburg am 17. März 1999 keinen rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund.
Allein die in Usedom und in Eschede begangenen Tötungsdelikte seien rechtsextrem oder fremdenfeindlich motiviert gewesen, so die Regierung.
Über eine Hetze gegen Obdachlose in rechtsextremistischen Parteien oder rechtsextremistischen Publikationsorganen lägen keine Erkenntnisse vor, auch werde nach den vorliegenden Erkenntnissen in der Neonazi- und Skinheadszene die Einstellung gegenüber Obdachlosen "kaum thematisiert".
Soweit Ansichten geäußert würden, fänden sich sowohl solche, die sich explizit gegen diesen Personenkreis richteten, als auch Aussagen, die "Partei für Nichtsesshafte ergreifen" oder ein gewisses Mitgefühl erkennen ließen.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes leiteten Informationen über eine mögliche Gefährdung von Obdachlosen wie auch Fälle einer möglichen Gefährdung von Personen oder Einrichtungen an die örtlich zuständigen Behörden weiter, so die Regierung.
Die Einleitung gegebenenfalls notwendiger Schutzmaßnahmen falle in die Zuständigkeit der Landesbehörden.