Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder
SCHWANITZ: BERGLEUTE IM OSTEN NICHT UNGLEICH BEHANDELT
Berlin: (hib/VOM-wi) Eine Gleichstellung von Bergleuten in Ost- und Westdeutschland zu erreichen ist das Ziel eines Antrags der PDS-Fraktion ( 14/2385), den der mitberatende Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder am Mittwochmittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt hat.
Neben der PDS stimmte auch die F.D.P. für den Antrag, während sich die Unionsfraktion enthielt. Im Mittelpunkt des Antrags stehen Bergleute in den neuen Ländern, die seit dem 1. Januar 1997 unfreiwillig ihren Arbeitsplatz aufgeben mussten oder noch aufgeben müssen.
Bis Ende 1996 seien die Bergleute durch das Rentenüberleitungsgesetz abgesichert gewesen, so die PDS. Dieses habe ihnen den Bezug einer Bergmannsvollrente und vom 55. Lebensjahr an den Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung ermöglicht.
Durch das ersatzlose Auslaufen dieser Regelung sei Anfang 1997 eine Lücke in der sozialen Absicherung arbeitslos werdender Bergleute entstanden, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet und mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, aber jünger als 55 Jahre sind.
Sie hätten nur Anspruch auf Rente für Bergleute, die lediglich 40 Prozent der späteren Bergmannsaltersrente ausmache, was einem "Abstieg auf Sozialhilfeniveau" gleichkomme, so die Fraktion.
Der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz, erklärte, die Bundesregierung habe das Problem mehrfach geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ungleichbehandlung nicht vorliege.
Die von der PDS für maximal etwa 300 Bergleute im ostdeutschen Kalibergbau angestrebte Regelung sei ausschließlich auf den Steinkohlebergbau begrenzt.
Auch sei nicht kalkulierbar, inwiefern eine Ausdehnung der Regelung Präjudizwirkung haben könnte. Die CDU/CSU regte an zu prüfen, ob man nicht zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.
Die F.D.P. argumentierte, die "Farbe" des abgebauten Materials dürfe nicht zum Unterscheidungskriterium für die Ansprüche der Bergleute werden.