IM SOZIAL-UND ARBEITSRECHT AB 2002 AUF EURO UMSTELLEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Im Sozial- und Arbeitsrecht soll zum 1. Januar 2002 von DM auf Euro umgestellt werden.
Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 14/4375) vorgelegt ("Euro-Einführungsgesetz").
Es ist vorgesehen, die Beitragsbemessungs- und Leistungsbemessungsgrößen in der Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte sowie der Leistungen in der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht von DM- in Euro-Beträge umzurechnen.
Außerdem sollen mit dem Entwurf einige Änderungen des Sozialgesetzbuches vorgenommen werden. Geplant ist den Angaben zufolge zum Beispiel, die sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen zu verbessern und rentenversicherungspflichtige Selbständige besser zu erfassen.
Außerdem sollen Forderungen des Bundesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses zum Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung umgesetzt werden.
Nach Einschätzung der Regierung hat der Gesetzentwurf per Saldo eine entlastende Wirkung auf die soziale Sicherung und die Wirtschaft, die allerdings nicht exakt quantifiziert werden könne.