RECHT DER ZUSTELLUNGEN VEREINFACHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Das Recht der Zustellungen im gerichtlichen Verfahren gemäß der Zivilprozessordnung soll nach dem Willen der Bundesregierung vereinfacht und gewandelten Lebensverhältnissen angepasst werden.
Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/4554) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, die Möglichkeiten der Geschäftsstelle bei Gericht zu erweitern, zwischen mehreren Zustellungsformen auswählen zu können.
So soll es künftig auch möglich sein, Zustellungen durch Telefax oder als E-Mail vornehmen zu können. Insbesondere ist beabsichtigt, künftig die als kostenaufwändig und für den Adressaten oftmals umständlich bezeichnete beurkundete Zustellung durch Niederlegung soweit wie vertretbar zu vermeiden.
Nach Angaben der Regierung werden jährlich etwa 40 Millionen förmliche Zustellungen durch die Post als gesetzliches Zustellungsorgan ausgeführt, davon etwa 20 Millionen für die Gerichte.
Daran habe sich auch nach der Privatisierung der ehemaligen Deutschen Bundespost nichts geändert. Die Reform des Zustellungsrechts setzt nach Regierungsangaben voraus, dass die Deutsche Post AG und weitere Unternehmen, die Postzustelldienstleistungen erbringen, mit dem Recht beliehen sind, förmliche Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen vornehmen zu können.