Verlängerung der Abschreibungszeiträume stößt auf Kritik
Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und F.D.P. haben das Inkrafttreten der geänderten steuerlichen Tabellen zur "Absetzung für Abnutzung" (AfA) für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter am 1. Januar 2001 scharf kritisiert. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu einem Antrag der F.D.P. ( 14/1887), die Abschreibungstabellen nicht zu ändern, kündigten die Liberalen am Montagnachmittag an, den Bundesfinanzminister in der kommenden Woche in den Finanzausschuss zitieren zu wollen. Sowohl dieses Gremium als auch das Plenum des Bundestages werden sich in der nächsten Woche abschließend mit dem F.D.P.-Antrag befassen. Die CDU/CSU sprach mit Blick auf das Verfahren, die geänderten Tabellen bereits vor der Anhörung des Ausschusses in Kraft zu setzen, von einer Brüskierung der Sachverständigen. Kritik äußerten auch einzelne Sachverständige. Der Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZdH) rief die Abgeordneten auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, damit diese Tabellen zurückgezogen werden. Die Finanzverwaltung habe sie eigenmächtig in Kraft gesetzt, eine "wirkliche Missachtung des Parlaments und der Politik". Der ZdH wie auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) befürchten, dass der Mittelstand durch längere Abschreibungszeiträume belastet wird. Die bisher "befriedende Wirkung" der Tabellen sei leichtfertig aufs Spiel gesetzt worden, so der VDMA. Dies werde vermehrt zu Prozessen vor Gericht führen. Der Verband plädierte dafür, den Gesetzgeber die Abschreibungsdauer festlegen zu lassen und die "wirtschaftliche Nutzungsdauer" zum gesetzlichen Maßstab zu machen.
Dagegen äußerte Professor Lutz Haegert die Auffassung, die Unternehmen ließen sich bei ihren Investitionsentscheidungen nicht vorrangig von den Abschreibungsbedingungen leiten. Viele Unternehmen nähmen die degressive Abschreibung gar nicht in Anspruch. Die Verlängerung der Abschreibungsdauer beeinflusse die nachsteuerliche Rendite nur marginal. Haegerts Kollege Rudolf Hickel aus Bremen argumentierte, alles beim Alten zu belassen, hieße einen Subventionstatbestand nicht mehr zu überprüfen. Die Präsidentin des
Bundesfinanzhofes, Dr. Iris Ebling, appellierte, keine "realitätsfremden" Abschreibungszeiträume festzulegen, weil sonst die Gerichte vermehrt in Anspruch genommen würden. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen), stellte fest, es müsse schnell geklärt werden, was unter einer "betriebswirtschaftlichen Nutzung" zu verstehen sei.