Kernenergieausstieg ist aus ökonomischen Gründen vorgezeichnet
Berlin: (hib/WOL) Der Prozess des Ausstiegs aus der Kernenergie ist aus ökonomischen Gründen vorgezeichnet, da seit langem kein Energieversorgungsunternehmen mehr beabsichtigt, auf eigenes Risiko neue Kernkraftwerke in Deutschland zu errichten. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/5162) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/1365). Die Union hatte unter anderem gefragt, ob die Regierung die vom Betrieb kerntechnischer Anlagen ausgehenden Risiken für so bedeutend halte, dass sie künftig auf jede nukleare Kompetenz verzichten will. Gefragt wurde auch, wie ein unumkehrbarer Atomausstieg erreicht werden solle, wie es zu mehr Arbeitsplätzen in anderen Energieträgern kommen soll und welche Konsequenzen ein Ausstieg für die Unternehmen und die beschäftigten Arbeitsnehmer habe.
Hierzu legt die Bundesregierung dar, "auch ohne den Ausstiegsbeschluss wäre kein Neubau eines Kernkraftwerks zu erwarten gewesen, also auch keine dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen in Kernkraftwerken". Zur Arbeitsplatzsicherheit wird erklärt, für den Rückbau von Kernkraftwerken sei das vorhandene Wissen der dort Beschäftigten erforderlich, so dass nur mittel- bis langfristig ein deutlicher Rückgang der Arbeitsplätze zu erwarten wäre. Dessen ungeachtet werde im Ausstieg aus der Kernenergie eine zusätzliche Chance für eine Modernisierung der Energieversorgung und eine Herausforderung für eine wirksame Klimaschutzpolitik gesehen. Ziel sei es, die Energieeffizienz deutlich zu verbessern und Energiedienstleistungen bedarfsgerechter anzubieten. Hingewiesen wird dabei auf die im Rahmen der ökologischen Steuerreform geförderten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Danach könnte das zwei- bis dreifache der Energien nutzbar gemacht werden, wenn Strom und Wärme gekoppelt erzeugt werden. Dagegen würde der Energieerhalt von Kernbrennstoffen ähnlich älteren Großkraftwerken nur zu rund einem Drittel genutzt.
Zur Frage möglicher neuer Arbeitsplätze erläutert die Regierung, "die in der Folge verstärkter Energiesparbemühungen entstehenden Arbeitsplätze sind im Wesentlichen besonders zukunftsorientiert". Auch würden Energiesparbemühungen durch die internationalen Abkommen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen weltweit notwendig. Im Übrigen habe die Bundesregierung "unter Auswertung aller vorliegenden Gutachten die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Fragen des Ausstiegs aus der Atomenergienutzung sorgfältig geprüft und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Änderung des Atomgesetzes in rechtlich zulässiger Weise ausgestaltet werden kann, ohne das hierdurch Ersatzansprüche ausgelöst werden. Dieser Ansatz sei auch durch die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 bestätigt worden".