Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Im Auswärtigen Amt wird nach Angaben der Bundesregierung keine Statistik über die Gründe von Ablehnungen im Visumverfahren geführt. Die Regierung ist deshalb ihrer Antwort ( 14/5404) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5289) zufolge nicht in der Lage mitzuteilen, wie viele in den vergangenen drei Jahren beantragte Aufenthaltsgenehmigungen von den Behörden unter Bezug auf das Ausländergesetz "wegen fehlenden Lebensunterhalts" verweigert wurden.