Quersubventionierung in der Elektrizitätswirtschaft unterbinden
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll Aussagen der neuen Stromanbieter beurteilen, die gestützt auf die bestehenden "Unbundling"-Abschlüsse eine Quersubventionierung der Vertriebs- und Netzbereiche vermuten. Dies verlangt die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/5519). Sie verweist darauf, dass mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1998 vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet worden seien, im Rahmen des Jahresabschlusses für die Bereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung sowie ihre sonstigen Aktivitäten eine separate Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Ziel dieses sogenannten "Unbundling" sei es, Monopol- und Wettbewerbsbereiche von vertikal integrierten Geschäftsbereichen im Jahresabschluss zu trennen, um mögliche Anhaltspunkte über Quersubventionen zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereichen zu erhalten. Da seit der Novelle über zwei Jahre vergangen seien, müsste nach Auffassung der F.D.P. inzwischen von jedem vertikal integrierten Stromversorgungsunternehmen zumindest ein "Unbundling-Abschluss" vorliegen. Die Regierung soll sagen, wie sie die Umsetzung der Unbundling-Vorschriften sichert, ob bei den vorliegenden Abschlüssen der Grundsatz der Trennung des Netzbereichs von den Vertriebsfunktionen gewahrt ist und wie die Regierung den Ansatz und die Bewertung der Kostenbestandteile, die für die Netznutzungsentgelte relevant sind, ausreichend prüft.